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Strafrecht

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Grundlos Mann mit Flasche attackiert

Gericht: 24-jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt / Massiver Alkoholkonsum seit der Kindheit

Es gab keinen Streit, keine Vorgeschichte, kein Motiv. Täter und Opfer kannten sich nicht. Einfach so soll ein 24-jähriger Arbeitsloser einem jungen Mann eine Flasche auf den Schädel geschlagen haben. Wegen gefährlicher Körperverletzung steht er nun vor dem erweiterten Schöffengericht.

Es geschah am 4. September letzten Jahres am Creiler Platz. Ein 18-jähriger Mechaniker verließ dort nachts das Fest "Helfen Sie helfen" mit seiner Freundin und einem gleichaltrigen Freund. Am Museum wurden die Drei von zwei Männern verfolgt, die sich vor ihnen aufbauten. "Komm lass uns weitergehen", sagte der Mechaniker zu seinen Freunden, drehte sich um und bekam den Schlag mit der Flasche ab. Er stieß heftig mit seinem Kopfgegen den seines Freundes. Der Freund verlor das Bewusstsein und lag eine Woche im Krankenhaus. Diagnose: Haarriss und Schädelfraktur. Der 18-jährige selbst trug nur eine Beule davon. Als die Polizei ihm später Fotos vorlegte, identifizierte er den Angeklagten "absolut sicher". Dies bestätigte ein Polizeibeamter dem Gericht. Auch die Freundin erkannte den 24-jährigen Arbeitslosen auf dem Bild sofort.

Narbe im Gesicht wiedererkannt

Der Angeklagte räumte ein, dass er mit einem Kumpel bei "Helfen Sie helfen" erheblich getrunken hat, will aber nicht der Täter gewesen sein. "Ich habe niemanden geschlagen. Mein Bruder hat erzählt, er hätte sich geprügelt.". Der Bruder sieht dem Angeklagten ähnlich. Dennoch ist der Mechaniker sicher, dass er beide nicht verwechselt: "Ich habe seine Narbe im Gesicht gesehen. Und der Täter hatte sichtbare Tätowierungen am Arm". Richter Michael Brechler ließ den Angeklagten die Hemdärmel hochkrempeln: Er hatte auffällige Tätowierungen, sein Bruder hatte keine.

Der Angeklagte konsumiert seit seinem zwölften Lebensjahr massiv Alkohol. Er soll zur rechtsradikalen Szene gehören, wurde mehrmals zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt, u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung, Verstoßes gegen das Waffengesetz, Benutzung eines Schlagrings und Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole. Zurzeit wird er von einem Bewährungshelfer betreut. Seit einem Anti-Gewalt-Training und einer Entziehungskur sei er "ganz trocken", versichert er. Nun habe er eine Ausbildung als Koch in Aussicht. Verteidiger Andreas Lechtenböhmerstützt sich auf entlastende Zeugen: Der Kumpel beteuert, dass er die ganze Nacht mit dem Angeklagten unterwegs war - und nichts sei passiert. Richter Brechler belehrte den Zeugen indes nachdrücklich, dass er wegen Falschaussage und Strafvereitelung verurteilt werden könnte. Den zweiten Zeugen will das Gericht am Donnerstag vernehmen.

(Quelle: Marler Zeitung)

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