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Strafrecht

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Keilerei in der Marler Unterwelt

Anklage: Arbeitskollegen mit Metallbolzen niedergestreckt

Das Licht im Dunkeln einer Geschichte, die sich vor gut zwei Jahren in der "Marler Unterwelt" abspielte, suchte gestern das Schöffengericht. Tatort war ein Streb des Bergwerks Auguste Victoria 3/7 in ca. 1000 Meter Teufe. Für den aus Bosnien stammenden Angeklagten, der seit 1991 in Deutschland lebt, ging es um viel.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 25-jährigen Schlosser eine gefährliche Körperverletzung vor, die in dieser Variante mit der Höchststrafe von bis zu zehn Jahren bedroht ist. Anfangst wurde gegen den mittlerweile arbeitslosen Mann sogar wegen versuchten Totschlags ermittelt. Laut Anklage soll der 25-Jährige im September 1998 einen 41-jährigen Arbeitskollegen hinterlistig mit einem etwa ein Kilogramm schweren Metallbolzen beworfen und am Hals verletzt haben. Der Mann erlitt eine Zungenbandfraktur, musste fünf Tage im Krankenhaus bleiben. Angezeigt wurde der Vorfall erst knapp zwei Monate nach der Tat. Die Erklärung dafür lieferte das Opfer gestern im Zeugenstand: "Ich sollte nicht sagen, dass es auf der Arbeit passiert ist, sonst würde die ganze Kolonne entlassen. Die Firma versprach mir, alles zu bezahlen". Daraus wurde nichts. Schmerzensgeldforderungen hat der 41-Jährige bis dato nicht geltend gemacht.

Glatter Freispruch

Wie schon bei seiner polizeilichen Vernehmung bestritt der Angeklagte auch gestern die Tat. Als das mit dem Bolzen passiert sein soll, sei er gar nicht am Tatort, sondern schon wieder oben gewesen. Dem angeblichen Bolzenwurf vorausgegangen war ein Streit zwischen dem Angeklagten und seinem Kollegen, bei dem auch die Fäuste flogen. "Wir mussten eine Schiene auswechseln. Als ich ihn bat, mir zu helfen, sagte er mir, frag doch deinen Papi, wenn du Hilfe brauchst." Anschließend soll der Arbeitskollege dem Angeklagten von einer Leiter aus die Schiene vor die Füße geworfen und ihn dabei auch verletzt haben. Dieser unstrittige Vorfall tauchte in der Anzeige des 41-Jährigen übrigens gar nicht auf. Die Augenzeugen, die bei der Polizei ohne Dolmetscher vernommen worden waren, konnten kein Licht ins Dunkel der Geschichte bringen. Durch Nachfragen von Verteidiger Andreas Lechtenböhmer und Nachbohren des Gerichts stellte sich heraus, dass die Zeugen sowohl den Wurf als auch den Angeklagten bei den schlechten Lichtverhältnissen nicht gesehen, sondern nur geschlussfolgert hatten: "Das kann ja nur der Angeklagte gewesen sein." Das Gericht folgte den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und sprach den Angeklagten auf Kosten der Landeskasse frei.

(Quelle: Marler Zeitung)

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