Presseberichte

Andreas LechtenböhmerPressebericht Andreas Lechtenböhmer

Strafrecht

Zurück zum Pressearchiv

Junger Mann wollte keinen Sex mit Senior

Prozess: Opfer flüchtete splitternackt aus der Wohnung

Er trinkt, wie er Geld hat, und das schon seit seinem 13. Lebensjahr. Auf keinen Fall Schnaps, dafür aber jede Menge Bier, "von morgens bis abends so ungefähr eine Palette". Wobei der Angeklagte feststellte, daß er meistens Halbliterdosen leert.

Auch am 4. Juni hatte der Angeklagte schon zur Mittagszeit ein paar Bierchen getrunken, als der 59jährige unerwartet Besuch von einem jungen Mann (34) bekam.

In die Hose gefaßt

Was sich dann in der Unterkunft an der Lagerstraße ereignet hat, bescherte dem 59jährigen Marler eine Anklage wegen eines Verbrechens. Der ältere Herr soll nämlich seinen jungen Besucher sexuell genötigt haben. "Er packte mich gleich in den Nacken und zog mich aus", schilderte das Opfer. Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte seinen Gast noch mehrmals geküßt und in die Hose gefaßt haben, die dann noch ganz runterfiel. Als der Angeklagte im Gerangel über einen Stuhl stolperte, gelang es dem 34jährigen, mit seinen Anziehsachen unterm Arm aus der Wohnung zu flüchten. Wie schilderte ein Zeuge gegenüber der Polizei: "Der kam zu mir, wie Gott ihn schuf." Mehrfach will das Opfer dem Angeklagten laut und deutlich zu verstehen gegeben haben, daß er das, was der Angeklagte da mit ihm anstellte, nicht wollte. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, warum er sich denn nicht gewehrt habe, entgegnete der Zeuge: "Wenn ich das nicht gemacht hätte, wäre ich da nicht heil herausgekommen. Ich hatte Angst, der würde mich vertrümmen." Dies mag der recht einfach strukturierte Mann subjektiv so empfunden haben, doch einen konkreten Aufhänger für seine Angst sah das Gericht nicht. Zumal der Angeklagte keinesfalls ein Kraftprotz ist. Der Angeklagte konnte sich nur noch ganz diffus daran erinnern, was er am Mittag des 4.Juni angerichtet haben soll. Ergebnis der Blutprobe gut zwei Stunden nach der Tat: 2,51 Promille. Dennoch hätte der Angeklagte, so stellte das Gericht fest, es merken müssen, daß er gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrechts des jungen Mann verstößt. Verteidiger Harald Bönninghoff sah dies anders. Sein Mandant sei schwerhörig, er habe von dem Protest gar nichts mitbekommen und sei deshalb auch völlig schuldunfähig.

Bewährungsstrafe

Mit diesem Urteil, acht Monate zur Bewährung wegen sexueller Nötigung, folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwaltes. In den acht Monaten sind die Einzelstrafen für einen versuchten Fahrraddiebstahl und zwei Ladendiebstähle (Boonekamp und Tabak für 9,39 DM) enthalten. Wie bemerkte Nebenklagevertreter Andreas Lechtenböhmer sehr treffend:"Ich weiß gar nicht, wer mir hier mehr leid tut, der Angeklagte oder mein Mandant."

(Quelle: WAZ)

Zurück zum Pressearchiv

Nach oben