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Wirtschafts- und Arbeitsrecht

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Aus kranker Pflegerin wird Konkurrentin

Die AWo kündigte fristlos

Ein Arbeitnehmer, der während seiner Arbeitsunfähigkeit die Selbständigkeit als Konkurrenz zum Arbeitgeber aufbaut, muß damit rechnen, fristlos entlassen zu werden, wenn die Sache auffliegt.

Fazit des gestrigen Gütetermins vor dem Herner Arbeitsgericht, wo die ehemalige AWo-Altenpflegerin M. mit Rechtsanwalt Teufel gegen ihre fristlose Kündigung durch den AWo-Stadtverband Marl vom 24.August klagte. Die Klägerin habe, so trugen Rechtsanwalt Lechtenböhmer und AWo-Geschäftsführerin Grzanna Richter Dr. Hamann vor, kurz nach ihrer Eigenkündung zum 30. September und ihre Erkrankung am 18. Juni zum 1. Juli unter ihrem Namen und mit ihrer Anschrift das Gewerbe für einen ambulanten Alten-und Krankenpflegedienst angemeldet. Dazu noch der Versuch, eine Kollegin abzuwerben, was die Klägerin gestern zur Überraschung der Arbeitgeberseite auch einräumte. Schließlich war die Frau wegen dieses Abwerbungsversuch im Frühjahr noch arbeitsrechtlich abgemahnt worden. Die exakt bis zum letzten Tag ihres Arbeitsverhältnisses bei der AWo arbeitsunfähige Klägerin mußte sich trotz aller Beteuerungen, vor dem 1. Oktober "nicht einmal (für die neue Firma) tätig geworden zu sein," von Richter Dr. Hamann noch einen bemerkenswerten Satz ins Stammbuch schreiben lassen: "Eine fristlose Kündigung zur Abwehr eines zukünftigen Schadens kann durchaus berechtigt sein, denn in Ihrem Fall konnte doch wohl der Eindruck eines groben Vertrauensbruchs entstehen." Da es schließlich nur noch um den Makel der fristlosen Kündigung ging, einigten sich die Parteien wegen der "sauberen Papiere" auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses am 31. August.

(Quelle: WAZ)

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