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Bei Disco-Rauferei die Haare büschelweise ausgerissen

Schöffengericht: Gefährliche Körperverletzung nicht nachzuweisen / Angeklagte müssen Schmerzensgeld zahlen

Eine wüste Schlägerei vor der Discothek "Bayernfalle" beschäftigte gestern das erweiterte Schöffengericht: Zwei junge Frauen gerieten sich dort nachts am 23. Mai des vorherigen Jahres in die Haare. Ihre Partner ebenfalls: Es hagelte Faustschläge und Tritte. Vor Gericht stellten sich alle als Opfer dar.

Drei Angeklagte, ein Kläger und sechs Zeugen erzählten so vile verschiedene versionen, dass sich die Justiz außer Stande sah, die Wahrheit festzustellen. "Es wird ein bisschen unübersichtlich", klagte Richter Michael Brechtler. Eine 33 jährige Altenpflegerin musste sich wegen Körperverletzung verantworten. Ihr freund, ein 34-jähriger Bergmann,und dessen Kumpel, ein 36-jähriger Trockenbauer, waren sogar der gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Es begann mit einer Schubserei auf der Tanzfläche. Die Pflegerin und eine 33-jährige Hausfrau rissen einander an den Haaren, gifteten sich an. Die Türsteher forderten die Damen, sich aus dem Weg zu gehen. Vor der Disco entbrannte der Streit erneut. Die Altenpflegerin soll der Hausfrau laut Anklage mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Doch das konnte ihr nicht nachgewiesen werden. Sie selbst hatte Kratzwunden im gesicht, das lange blonde Haar wurde ihr büschelweise ausgerissen, wie Verteidigerin Christel Dymke mit Fotos und Attesten belegte. Jochbein-Bruch

Während die Frauen kämpften, sollen der Freund der Altenpflegerin und sein Kumpel den Ehemann der hausfrau, einen 40-jährigen Straßenbauer, getreten und mit den Fäusten geschlagen haben. Der 40-jährige, ein großer, muskulöser Typ mit Tätowierungen, trug Rippenprellungen und einen dreifachen Jochbeinbruch davon. Ein Bekannter, der ihm helfen wollte, bekam einen Fausschlag gegen den Kiefer ab. Während der Beweisaufnahme ging das Temperament mehrfach mit den Angeklagten ud Zeugen durch. Richter Brechler rief sie dreimal zur Ordnung: "Wir sind hier nicht im Fernsehen. Der Nächste, der sich daneben benimmt, zahlt 100 €!" Letzlich wurde das Verfahren gegen alle drei Angeklagten eingestellt. Nur dem Bergmann war ein einziger Faustschlag nachzuweisen. Die beiden Männer müssen jeweils 400 € Schmerzensgeld an die Geschädigten zahlen. Richter Brechler: "Der Abend war ein teures Vergnügen."

(Quelle: Marler Zeitung)

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