Andreas Lechtenböhmer, Tom BubAndreas Lechtenböhmer, Tom Bub

Verkehrsrecht

Sind Sie schuldlos in einem Verkehrsunfall verwickelt haben Sie das Recht uns mit der Schadensregulierung zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Aber auch bei unklarer Rechtslage lohnt es sich häufig uns einzuschalten.

  • Wir ermitteln für Sie die zuständige Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
  • Beauftragen auf Wunsch einen Sachverständigen zur Feststellung der Schadenshöhe
  • Wir melden Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung an
  • Nehmen Akteneinsicht bei der Polizei und Bußgeldbehörde
  • Vertreten Sie im Bußgeldverfahren und vor den Zivilgerichten

Die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls können Sie also ganz beruhigt uns überlassen.

Wir nehmen Ihre Interessen auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten war; wir kümmern uns um Ihre Vertretung gegenüber Polizei, Bußgeldbehörden und Gerichten.